Staubbelastung am Arbeitsplatz

Was ist eigentlich Staub ? Warum ist der so gefährlich ?

Wer Rohstoffe zerkleinert, bohrt, fräst oder schleift, wer Staub mit Druckluft abbläst, staubende Güter verpackt, lagert, transportiert oder mischt, wer Sackware aufreißt und entleert oder verschüttetes Material mit dem Besen trocken kehrt, wirbelt unweigerlich Stab auf.

Stäube sind auch Gefahrstoffe. Das wird häufig vergessen. Das Gefährdungsspektrum reicht von der rein mechanischen Reizung der Atemwege über eine akute irritative oder toxische Wirkung bis hin zur Entstehung chronisch entzündlicher Prozesse und der Bildung von Tumoren. Betroffen sind meist die Bronchien und die Lunge, aber auch die Schleimhäute der Nase und der Augen, die Haut und andere Organe im ganzen Körper.

Was ist Staub genau?
Im Allgemeinen versteht man unter Staub eine Ansammlung kleinster sichtbarer und unsichtbarer Partikel, die sich in der Luft befinden. Die Partikelgröße von Staub misst man in Mikrometer (μm), das sind millionstel Meter.

Wie entsteht Staub?
Stäube sind feste Teilchen, die in der Luft verteilt sind. Sie entstehen durch mechanische Bearbeitung von Feststoffen (z. B. durch Zerkleinern oder Oberflächenbearbeitung) oder Aufwirbeln (z. B. durch Abblasen mit Druckluft oder Trockenkehren mit dem Besen) und gelangen so in die Atemluft. Die durch chemische oder thermische Prozesse (z. B. Schweißen) gebildeten und ebenfalls in der Luft feinst verteilten festen Teilchen bezeichnet man als Rauche.

Welche Rolle spielt die Größe?
Je kleiner der Feinstaub ist, desto gesundheitsschädlicher ist er. Die Partikel müssen kleiner als zehn Mikrometer sein, um in die Atemwege zu gelangen. Unter einer Größe von 2,5 Mikrometer gelangen sie in die Lunge. Ultrafeine Partikel sind fast schon so klein wie Proteine, dringen in die Körperzellen ein und von da aus ins Blut.

Welche Auswirkung hat das auf die Gesundheit?
Am gefährlichsten ist die inhalierbare Fraktion. Sie gelangt in die Lungenbläschen und setzt sich dort ab, die Gasaustauschfähigkeit der Lunge wird beeinträchtigt, und es kommt zu Entzündungen. Durch die schlechtere Sauerstoffaufnahme wird indirekt auch das Herz- und Gefäßsystem belastet. 

Je nach Größe und  Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität).

Wer einer hohen Feinstaubbelastung ausgesetzt ist, hat deswegen als langjährige Folgen ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schlimme Schädigungen der Atemwege, eine Schädigung des Nervensystems, schlimme chronische Lungenerkrankungen, Lungenkrebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie Allergien. Diese Risikofaktoren senken die Lebenserwartung.

Besonders gefährlich ist die jahrelange Staubaufnahme selbst in geringen Mengen pro Tag. Deshalb ist es unerlässlich, unter solchen Gegebenheiten Staub effizient abzusaugen.

"Die Symptome der auch als "Gießerfieber" bezeichneten Zinkvergiftung sind z. B. süßlicher Geschmack im Mund, Schwitzen, Schüttelfrost, Gliederschmerzen und Niedergeschlagenheit. Eine Zinkvergiftung wird durch das Einatmen von Rauch ausgelöst, der bei der Verzinkung oder dem Schweißen von verzinktem Material entsteht. "

Staub in der Lunge

Stäube sind Gefahrstoffe

"Einatmen von Feinstaub macht uns krank"

Feinstaub unterterteilt in PM10 PM2,5 PM1

Feinstaub

Der Begriff Feinstaub bzw. Schwebstaub (engl.: Particulate Matter, kurz PM) kennzeichnet kleine bis kleinste Partikel in der Luft, die für eine bestimmte Zeit in der Atmosphäre schweben, also nicht sofort absinken. Diese sind ihrer Größe entsprechend in Fraktionen eingeteilt. Dabei werden Staubteilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser, der kleiner ist als 10 Mikrometer (1 µm = eintausendstel mm), zur Fraktion PM10 gezählt.

Drei Teilmengen:

  • Grobfraktion PM10
    Teilchen im Größenbereich bis 10 Mikrometern
  • Feinfraktion Teilmenge PM2,5 (alveolengängiger Staub)
    Feinere Teilchen im Größenbereich von weniger als 2,5 μm
  • Ultrafeinstaub PM1
    Kleinste Partikel im Größenbereich von weniger als 0,1 μm

1 Mikrometer = 1 millionstel Meter = 1 tausendstel Millimeter. 

Wenn es keinen spezifischen Grenzwert gibt, wird für die Gefährdungsbeurteilung der Grenzwert für alveolengängiger Staub herangezogen. Dieser wurde 2014 neu in die TRGS 900 aufgenommen und beträgt 1,25 mg/m³.

ARBEITSSCHUTZGESETZ (ARBSCHG)
Gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) steht der Arbeitgeber in der Pflicht, eine mögliche Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer Tätigkeit zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.

GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GEFSTOFFV)
Anhang I Nummer 2 GefStoffV („Partikelförmige Gefahrstoffe“) bezieht sich auf alle Tätigkeiten mit einatembaren und alveolengängigen Stäuben und schließt damit z.B. auch Schweißrauch mit ein. Unter anderem ist festgelegt, dass Emissionen direkt an der Austrittsstelle abzusaugen sind. Eine Rückführung der Abluft ist nur nach hinreichender Reinigung zulässig. [2.3 (5)] Die Absauganlagen müssen dabei dem technischen Standard entsprechen und sind bei Inbetriebnahme einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. Zudem ist eine jährliche Wartung, Funktionsprüfung und ggf. eine Instandsetzung vorgesehen. [2.3 (7)]

TECHNISCHE REGEL FÜR GEFAHRSTOFFE – TRGS 528
Absatz 4.1 der TRGS 528 („Schweißtechnische Arbeiten“) beinhaltet eine Aufzählung von erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Die Schutzmaßnahmen sind in folgender Reihenfolge auszuführen:

1. Es sind gefahrstoffarme Verfahren und Zusatzwerkstoffe auszuwählen
2. Lüftungstechnische Schutzmaßnahmen, wie die Absaugung an der Austrittsstelle oder eine geeignete Raumlüftung, sind einzuführen.
3. Es müssen organisatorische und hygienische Maßnahmen ergriffen werden, um eine zusätzliche Belastung (z.B. durch Oberflächenverunreinigungen) zu vermeiden.
4. Sofern die Maßnahmen 1. bis 3. keinen ausreichenden Schutz für die Beschäftigten bieten, sind persönliche Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Atemschutzes, einzuführen. Handelt es sich um krebserzeugende Emissionen, so ist dies unabhängig von den Punkten 1. bis 3. verpflichtend.
 

Staubmessung am Arbeitsplatz

Messung der Staubbelastung am Arbeitsplatz nach Vorgaben der neuen TA Luft 2021

Die RW Umwelt und Filtertechnik erstellt ein Staubgutachten gemäß TA Luft für die staubverursachenden Betriebsvorgänge

Mit Hilfe von Staubmessgeräten lässt sich bestimmen, ob die Staubbelastung am Arbeitsplatz gesundheitsverträglich ist. Die Geräte saugen automatisch Luft aus der Arbeitsumgebung an und filtern den Staub ab. Anhand der Staubmenge lässt sich dann die Luftkonzentration automatisch berechnen.

Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Das ist die maximale Konzentration eines Schadstoffes in der Luft am Arbeitsplatz.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Wenn möglich staubarme Produkte verwenden
  • Wenn möglich staubende Produkte nicht unnötig aufwirbeln und verteilen (z.B. durch ruhige, bedachte Arbeitsweise)
  • Anwendung staubarmer Verfahren (z. B. Nassbearbeitung, Absaugung)
  • Beachtung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) für Stäube
  • Organisatorische und technische Maßnahmen haben Priorität vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung von Beschäftigten und Fremdpersonal
  • Nicht trocken kehren. Nicht mit Druckluft abblasen. Nicht mit Laubbläser aufwirbeln.
  • Bei staubintensiven Tätigkeiten geeignete Schutzkleidung und Atemschutz (FFP3) tragen und diese getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahren
  • Regelmäßige Reinigung der Haut durch Waschen oder Duschen
  • Ist eine Staubbelastung oberhalb des AGW durch diese Maßnahmen nicht auszuschließen, personenbezogenen Atemschutz (FFP3) tragen und Arbeitszeit verkürzen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt, unbedingt regelmäßig bei z.B. toxischen Stäuben wie Bleistaub.

Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen mindestens die technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen anwendet, um die Arbeitnehmer zu schützen.

Es muss ein Maßnahmenkonzept vorliegen, das im Einzelnen zeigt, wie der neue Grenzwert erreicht werden soll.

Außerdem muss es eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung geben und die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung müssen umgesetzt sein. Atemschutz muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und die Arbeitnehmer müssen unterwiesen sein.

 

Arbeitsplatzgrenzwerte für Staubbelastung

Arbeitsplatzgrenzwerte (anklicken zum vergrößern)

Die wichtigste Maßnahme laut TRGS 504

1.Staub gar nicht erst entstehen lassen

Wo kein Staub, da auch keine Exposition. Deshalb steht an erster Stelle die Frage, ob sich durch Änderung des Arbeitsverfahrens oder andere Einsatzstoffe das Auftreten von Staub verhindern lässt. Oder ob es zumindest minimiert werden kann.

"Achten Sie schon bei der Auswahl von Materialien, Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräten unbedingt darauf, dass bei ihrer Nutzung möglichst wenig Staub entsteht oder freigesetzt wird. Zum Beispiel können befeuchtete Materialien und nasses Reinigen dazu beitragen, Staubfreisetzungen zu vermeiden."

2.Schutz durch Technik

Technisch ist die Kapselung von Maschinen und Anlagen besonders wirkungsvoll. Ist das nicht möglich, können Absaugungen bei der Staubquelle die Freisetzung verhindern.

"Moderne Luftraumtechniken und regelmäßige Raumbelüftung bringen hohe Luftwechselraten. Sinnvoll sind oft auch Arbeitsplatzlüftungen, mit denen die Stäube gerichtet vom Bediener weggeführt werden können."

3.Die Organisation verbessern

Auch die Arbeitsorganisation bietet zahlreiche Ansatzpunkte, mit denen sich die Staubbelastung reduzieren lässt:

  • Räume, in denen relativ viel Staub entsteht, sollen von anderen Räumlichkeiten abgetrennt sein.
  • In den stark staubbelasteten Räumen sollen sich nur diejenigen aufhalten, die für die Ausführung von Tätigkeiten notwendig sind.
  • Tätigkeiten, die keinen Staub verursachen, sollen in diesen Räumen nicht durchgeführt werden.
  • Arbeitnehmer sollen sich dort nur so lange aufhalten, wie es für die Arbeiten erforderlich ist. Hilfreich sind getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- und Straßenkleidung.

4.Arbeitnehmer schützen

Arbeitgeber müssen den betroffenen Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA), insbesondere Atemschutzgeräte, zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, gemäß einer Betriebsanweisung und den Vorgaben der Unterweisung die PSA zu nutzen.

"PSA dürfen nur dann eine Dauermaßnahme sein, wenn es sich um Filtergeräte mit Gebläse sowie Frischluft- und Druckluftschlauchgeräte mit Haube oder Helm handelt. Alle anderen Atemschutzgeräte gelten als belastend und dürfen nur vorübergehend eingesetzt werden!"

5. Tätigkeitsbezogene Maßnahmen, um Staubbelastung zu reduzieren:

  • Staubende Materialien sollen nach Möglichkeit in geschlossenen Systemen gelagert werden (Silos, Säcke, abgedeckte Container).
  • Wenn diese Materialien gelagert oder bewegt werden müssen, sollen sie feucht gehalten, abgedeckt und gegen Luftbewegungen, die den Staub aufwirbeln können, gesichert werden.
  • Wo möglich, sind Einhausungen anzubringen. Sonst sollen Absauganlagen installiert werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten nicht trocken kehren. Nicht mit Druckluft abblasen. Es sollen Staubsauger verwendet werden.

Die RW Umwelt und Filtertechnik hilft Ihnen bei der Umsetzung, sprechen Sie uns an.

Stäube sind Gefahrstoffe

Stäube sind Gefahrstoffe

Lüftungsfilter
G4 F9 H13 U17 - ISO ePM

Glasfasertaschenfilter Atexfilter

Sehr effiziente Glasfasertaschenfilter, Atexfilter für explosionsgefährdete Atmosphären oder Taschenfilter welche in Bereichen mit hohem Feuchtigkeitsgrad eingesetzt werden.

Ein F7-Filter kann sowohl durch einen ISO ePM1 50% als auch durch einen ISO ePM2,5 65% ersetzt werden. 

Wir können alle Varianten anbieten...

Filtertaschen, Filterschläuche

Hochwertige technische Gewebe und Nadelfilze

Durch die Auswahl von hochwertigen technischen Geweben und Nadelfilzen mit unterschiedlichen Oberflächenbehandlungen und Spezialausrüstungen erreichen unsere Filter lange Standzeiten bei optimaler Filtrationsleistung, niedrigem Druckverlust und bestem Regenerationsverhalten.

Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) sind spezielle Atexfilter verfügbar, die nach DIN 54 345 (Teil 1 und Teil 5) geprüft werden.

Filterwartung, Filterprüfung

Filterwartung, Filterprüfung und Filterwechsel

Unsere erfahrenen Servicetechniker überprüfen und inspizieren in regelmäßigen Intervallen alle Filteranlagentypen. 

Fachgerechte Filterwechsel

Sicht- und Funktionsprüfung
Feststellung /

Filterwartung und Filterprüfung Messung technischer Parameter
Erstellung Prüfprotokoll...

Explosionsschutz, Brandschutz

Explosionsschutz, Brandschutz und Arbeitsschutz

Geprüfte Sachverständige unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der BetrSichV und stehen Ihnen, als Betreiber von Anlagen, in allen Fragen der Sicherheit, und Wirtschaftlichkeit zur Seite. 

Gemäß EG Atex-137 ergeben sich für den Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Explosionsschutz grundlegende Aufgaben...

Filteranlagen, Filtertechnik

Kompaktfilteranlagen zugelassen für explosionsfähige Stäube

Diese Kompaktfilteranlagen können für verschiedene Industriezweige wie Metallverarbeitung, Lebensmittel und Pharmazie, Chemie, Mineralien, Recycling und explosionsfähige Stäube wie Verbundwerkstoffe, Holz und viele andere Industrien verwendet werden.

  • Schweißrauchabsaugung W3
  • Explosionsschutzklappen
  • Absaugarme
  • optimierte Rohrleitung
  • kostengünstig
  • auch mit Atex Zulassung
  • modular aufgebaut...

Fluoreszierendes Kontrastpulver

Dichtigkeitstest in Filteranlagen

Unser speziell entwickeltes fluoreszierendes Kontrastpulver dient zur genauen Lokalisierung undichter Stellen. Das fluoreszierende Pulver wird in die Filteranlage eingebracht, folgt dem Weg des geringsten Widerstands und tritt an den undichten Stellen wieder aus. 

  • genauen Lokalisierung undichter Stellen
  • Treffen von Maßnahmen zur Reparatur von Undichtigkeiten
  • unverzichtbar bei Filterprüfungen und Filterwartung...

Precoating, Schutzschicht

Precoating Pulver auf die neuen Filterschläuche aufbringen

Das Precoating Pulver wird nach der Installation neuer Filterelemente in die Filteranlage eingebracht und bildet auf der Oberfläche der neuen Filterelemente eine Schutzschicht. 

Diese erste Schutzschicht verhindert das Eindringen von Staubpartikeln in das Filtermedium und beugt so einer Verstopfung oder Anbackungen des Filtermediums effektiv vor. 

Empfohlene Dosierung bei Filterschläuchen und Filterpatronen...

Filterbruch Überwachung

Filterbruch Überwachen Sie einzelne Kammern

Eine einfache aber effektive Lösung zur Erkennung einer Leckage in der Filteranlage, egal ob Patronenfilter- oder Schlauchfilteranlage.
Der Sensor ist geeignet für Anwendungen ab 0,1 mg/m³/h und liefert einen direkten Alarm im Falle eines Filterbruchs.

Zulassung für Ex-Schutzzonen Kat. 3 G/D (Zone 2 Gas / Zone 22 Staub)

  • alle Staubarten detektierbar
  • elektronische Alarmgebung
  • einsetzbar nach Filter im Rohr oder Kanal der Reingasseite...

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