Die Datenschutzerklärung gilt nur für diese Internetpräsenz

Die Datenschutzerklärung gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse:
https://www.rw-umwelt-filtertechnik.de

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung finden Sie im Impressum

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

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Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

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  • Browsertyp und Browserversion
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  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Plugins und Tools

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

 

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

 

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu)

Unsere E-Mail lautet: info@rw-filter.de

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.

 

Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

 

Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


 

Disclaimer – rechtliche Hinweise

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Quelle: Impressum-Vorlage von www.juraforum.de

Datenschutzerklärung


Nachfolgend möchten wir Sie über unsere Datenschutzerklärung informieren. Sie finden hier Informationen über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten bei der Nutzung unserer Webseite. Wir beachten dabei das für Deutschland geltende Datenschutzrecht. Sie können diese Erklärung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.

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Personenbezogene Daten
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Datenschutzerklärung für den Webanalysedienst Google Analytics
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Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk Google Plus
Diese Webseite verwendet die sog. „G +1“-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird („Google“). Die Schaltfläche ist an dem Zeichen „G +1“ zu erkennen. Wenn Sie bei Google Plus registriert sind, können Sie mit der „G +1“ Schaltfläche Ihr Interesse an unserer Webseite ausdrücken und Inhalte von unserer Webseite auf Google Plus teilen. In dem Falle speichert Google sowohl die Information, dass Sie für einen unserer Inhalte ein „G +1“ gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie dabei angesehen haben. Ihre „G +1“ können möglicherweise zusammen mit Ihrem Namen (ggf. auch mit Foto - soweit vorhanden) bei Google Plus in weiteren Google-Diensten, wie der Google Suche oder Ihrem Google-Profil, eingeblendet werden.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte Googles Datenschutzhinweisen:
https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/

Datenschutzerklärung für Google Maps von Google Inc.

Diese Website verwendet die „Google Maps und Routenplaner“- Funktion der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States („Google“), um geographische Informationen und Anfahrtrouten darzustellen bzw. zu berechnen. Durch Google Maps können Daten über Ihre Nutzung dieser Webseite an Google übertragen, erhoben und von Google genutzt werden. Sie können eine solche Datenübertragung verhindern, wenn Sie in Ihrem Browser „Javascript“ deaktivieren. In dem Falle können aber keine Karten angezeigt werden. Durch die Nutzung dieser Webseite und die Nichtdeaktivierung von „Javascript“ erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Sie mit der Bearbeitung Ihrer Daten durch Google zum obigen Zwecke einverstanden sind. Weitere Informationen darüber wie „Google Maps“ und der Routenplaner Ihre Daten verwenden sowie die Datenschutzerklärung von Google finden Sie unter: https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html

Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.

Quelle: www.juraforum.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der R.W. Umwelt- und Filtertechnik

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungs- und Nebengeschäfte der R.W. Umwelt- und Filtertechnik, Möhnestr. 177, 59581 Warstein OT Sichtigvor

folgend Lieferant genannt, in Ergänzung zu individuellen Vertragsabreden.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.

1.3 Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere Zusicherungen bzw. Vereinbarungen zur Beschaffenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dasselbe gilt für Vertragsabreden, die nach

Vertragsabschluss getroffen werden.

1.4 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden kann.

1.5 Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.6 Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebote

Alle Angebote des Lieferanten verstehen sich freibleibend.

3. Auftragsannahme

3.1 Bestellungen führen erst durch Auftragsbestätigung des Lieferanten in Textform zum Abschluss des Liefervertrages.

3.2 Der Besteller ist für die Dauer von 6 Wochen -gerechnet nach Zugang der Bestellung beim Lieferanten- an diese gebunden.

4. Liefergegenstand

4.1 Es gelten als Beschaffenheit des Liefergegenstandes bzw. der Dienst-/Werkleistung grundsätzlich nur die in dem Angebot bzw. der Annahme durch den Lieferanten enthaltenen Angaben als vereinbart,

auch soweit sie von einer ggf. vorherigen Bestellung des Bestellers abweichen. Angaben des Lieferanten stellen keine Garantie oder Zusicherung, sondern Produktbeschreibungen dar.

4.2 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Lieferanten stellen weder eine Angabe der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Liefergegenstandes noch eine Garantie oder Zusicherung dar.

Eine Garantie des Lieferanten liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich und in Textform als solche gekennzeichnet ist.

4.3 Bei Sonderanfertigungen nach den Wünschen des Bestellers erkennt dieser an, dass sich aufgrund technischer, gesetzlicher oder physikalischer Gegebenheiten während der Produktion Änderungen

ergeben können, die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme, der Auftragsbestätigung oder des Produktionsbeginns noch nicht absehbar waren. Teilt der Lieferant einem Unternehmer solche Änderungen in Form

der Auftragsbestätigung oder später in Textform mit, erkennt dieser sie an, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht.

4.4 Technische Neuerungen oder Abweichungen des Liefergegenstandes behält sich der Lieferant vor, soweit die durch geänderte Vorschriften, Gesetze oder Fertigungsverfahren notwendig werden und für den

Besteller zumutbar sind.

4.5 Wünscht der Besteller nach Vertragsabschluss Änderungen des Liefergegenstandes, so sind diese einschließlich der sich daraus ergebenen Preis- und Lieferzeitänderungen in Textform zu vereinbaren.

4.6 Bedingen die Sonderwünsche eines Bestellers besondere Ausarbeitungen, Berechnungen und Ideenentwicklungen technischer Art, so unterliegen diese Darstellungen dem Urheberschutz nach § 2 UrhG.

Eine selbständige wirtschaftliche Verwertung der Darstellung durch den Besteller oder durch ihn handelnde Dritte, verpflichtet ihn zu einer Zahlung von 5 % des Wertes des Gegenstandes, dem die Darstellung

als Herstellungsgrundlage gedient hat.

4.7. Der Lieferant ist im Verkehr mit Unternehmern zu Mehrlieferungen gegenüber der bestellten Menge in einem Umfange von bis zu 10 % berechtigt, wenn die für die Produktion erforderlichen Rohprodukte

(z.B. Vliese) standardmäßig in solchen Massen oder Abmessungen durch Vorlieferanten geliefert werden, die bei ordnungsgemäßer Verarbeitung eine entsprechende Mehrproduktion ergeben. In diesem Falle ist

die Mehrlieferung in prozentual gleichem Verhältnis durch den Besteller an den Lieferanten zu vergüten.

5. Preise

5.1 Sofern Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen wird, verstehen sich alle vom Lieferanten genannten Preise immer ohne Mehrwertsteuer.

5.2 Wird Mehrwertsteuer gesondert, oder werden Preise ausdrücklich als Mehrwertsteuer enthaltend ausgewiesen, gilt immer der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz als

vereinbart, auch wenn dieser von den genannten Sätzen abweicht.

5.3 Der bei Vertragsabschluss vom Lieferanten angesetzte Preis für einen Liefergegenstand, der erst auftragsgemäß individuell hergestellt werden soll, gilt unter dem Vorbehalt der unveränderten

Gestehungskosten (insbesondere Lohn- und Materialkosten) zwischen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Fertigstellung des Liefergegenstandes. Der Lieferant ist berechtigt, entsprechend der

Steigerung der Herstellungskosten einen höheren Kaufpreis zu verlangen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufantrag zurückzutreten.

5.4 Führen vom Besteller zu vertretende Umstände oder der Wunsch des Bestellers, den Auftrag zurückzustellen, zu einer Steigerung der Gestehungskosten des Liefergegenstandes, so ist der Lieferant auch

dann berechtigt, entsprechend der Steigerung der Gestehungskosten einen höheren Kaufpreis zu verlangen, wenn ausnahmsweise ein Festpreis ausdrücklich vereinbart war oder andere als die in Ziffer 5.3

genannten Liefergegenstände betroffen sind.

5.5 Eine Heraufsetzung des Preises erfolgt zudem bei Mehrlieferungen gem. Ziffer 4.7. bis zu einem Umfang von maximal 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises.

6. Vereinbarung von Lieferterminen

6.1 Liefertermine sind in Textform zu vereinbaren. Mit "ca." gekennzeichnete Liefertermine sind unverbindlich, sie können bis zu 6 Wochen überschritten werden.

6.2 Verzögert sich der Eingang einer vereinbarten Anzahlung, die Mitteilung von beim Vertragsabschluss offen gebliebenen Ausführungseinzelheiten oder die Anlieferung von Teilen, die vereinbarungsgemäß

vom Besteller beigestellt werden, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend den bei Eingang der Anzahlung bzw. der Mitteilung beim Lieferanten bestehenden Lieferfristen.

6.3 Wird der ursprünglich vereinbarte Liefertermin auf Wunsch des Bestellers oder durch Gründe verzögert, die er zu verantworten hat, trägt der Besteller alle daraus resultierenden Folgerungen, einschließlich

einer Neueinplanung in die Produktion.

6.4 Bei Liefergegenständen aus der individuellen Fertigung des Lieferanten nach Sonderwünschen des Bestellers hängt die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist vom rechtzeitigen Eingang der hierzu

benötigten Materialien beim Lieferanten ab.

7. Lieferung und Lieferverzug

7.1. Der Lieferant liefert grundsätzlich ab Werk. Der Lieferant ist nicht verpflichtet Transport- oder sonstige Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung zurück zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet die

fachgerechte Entsorgung der Einwegverpackungen (Kartonagen, Folien pp.) auf eigene Kosten vorzunehmen. Wiederverwendbare Transportmittel, wie z.B. Paletten und Gitterboxen sind dem Kunden nur

leihweise überlassen; diese hat der Kunde in ordnungsgemäßen Zustand, d.h. unbeschädigt, gesäubert und restentleert am Sitz des Lieferanten unverzüglich auf seine Kosten zurück zu geben. Bei Rückgabe in

nicht ordnungsgemäßen Zustand ist der Lieferant berechtigt, die Beschädigungen oder Verunreinigungen ohne weiter Aufforderung oder Fristsetzungen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, wobei der Kunde

die diesbezüglich entstehenden Kosten zu ersetzen hat. Soweit eine Reinigung oder Instandsetzung nicht möglich ist, hat der Kunde Wertersatz zu leisten.

7.2 Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe, bei einem etwaigen Versendungskauf mit der

Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.

7.3 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe des

Liefergegenstandes auf den Besteller über.

7.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.

7.5 Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist des Lieferanten auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem

Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der dem Lieferanten zuzustellenden Aufforderung kommt der Lieferant in Verzug. Hat der Besteller neben einem Erfüllungsanspruch Anspruch auf Ersatz eines

Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Lieferanten auf höchstes 10 % des vereinbarten Preises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurück treten und/oder

Schadenersatz statt Leistung verlangen, muss er dem Lieferanten nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gemäß Ziff. 6.1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf

Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 20 % des vereinbarten Kaufpreises.

7.6 Wird dem Lieferanten, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit vorstehend vereinbarten Haftungsgrenzen. Der Lieferant haftet nicht, wenn der Schaden auch bei

rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

7.7 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Lieferant bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Bestellers

bestimmen sich dann nach Ziff. 7.5 Satz 3 bis 5.

7.8 Höhere Gewalt oder beim Lieferanten oder dessen Zulieferern eintretende Betriebsstörungen, die den Lieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Liefergegenstand zum

vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Abschnitt 6 und Ziffern 7.1 bis 7.7 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände

bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon

unberührt.

8. Abnahme

8.1 Der Lieferant teilt dem Besteller die Bereitstellung durch Mitteilung in Textform oder Übersendung einer Rechnung mit entsprechendem Hinweis mit.

8.2 Der Besteller hat das Recht, den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Besteller ist verpflichtet, den

Liefergegenstand innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen.

8.3 Bleibt der Besteller mit der Abnahme des Liefergegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Lieferant nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen

berechtigt, Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie neben oder statt der Erfüllung bzw. des Rücktritts Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es

nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Lieferant Schadenersatz statt Erfüllung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, bei Sonderanfertigungen 30 % des

Kaufpreises. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Dem Lieferanten ist vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass

ein höherer Schaden entstanden ist.

8.4 Voraussetzung für die Auslieferung ist die Bezahlung des Liefergegenstandes bzw. Erfüllung einer in Textform vereinbarten Ersatzregelung für die Kaufpreiszahlung.

9. Anzahlungen

9.1 Anzahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung zu leisten. Der Lieferant beginnt mit der Fertigung der bestellten Ware erst nach Eingang der vereinbarten

Anzahlung.

9.2 Bleibt der Besteller mit der Leistung der vereinbarten Anzahlung länger als 8 Tage nach Fälligkeit im Rückstand, so ist der Lieferant nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt, Erfüllung des

Vertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie neben oder statt der Erfüllung bzw. des Rücktritts Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die

Anzahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Lieferant Schadenersatz statt Erfüllung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, bei Sonderanfertigungen 30 % des Kaufpreises. Dem Besteller ist

ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Dem Lieferanten ist vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein höherer Schaden entstanden

ist.

10. Zahlung

10.1 Der Kaufpreis zuzüglich Entgelt für Nebenleistungen ist abzüglich geleisteter Anzahlung bei der Übergabe des Liefergegenstandes, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Erhalt der

Bereitstellungsanzeige und Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Bleibt der Besteller mit der Leistung des vereinbarten Kaufpreises länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im

Rückstand, so ist der Lieferant nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt, Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie neben oder statt der Erfüllung bzw. des

Rücktritts Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme bzw. Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Lieferant Schadenersatz statt

Erfüllung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, bei Sonderanfertigungen 30 % des Kaufpreises. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder

wesentlich niedriger ist. Dem Lieferanten ist vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

10.2 Gegen die Ansprüche des Lieferanten kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein

rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er im übrigen nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkvertragt beruht.

10.3 Der Lieferant akzeptiert als Zahlungsmittel ausschließlich:

1. Bargeld,

2. Schecks mit separater unwiderruflicher Einlösebestätigung einer deutschen Bank oder

Sparkasse oder auf eine Landeszentralbank ausgestellte Schecks (LZB-Scheck) oder

3. Gutschrift auf einem Konto des Lieferanten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Lieferant das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

11.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behält der Lieferant sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Hierbei zählen zu

den durch den gesicherten Forderungen sämtliche Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der R.W. Umwelt- und Filtertechnik, d.h.

sofern z.B. Forderungen der R.W. Umwelt- und Filtertechnik offen sind, steht dieser ein Eigentumsvorbehalt bezogen auf Waren, die die R.W. Umwelt- und Filtertechnik geliefert hat, oder auch

umgekehrt, zu. Der Kunde stimmt zu, dass die Sicherungsrechte aus dem Eigentumsvorbehalt jeweils der Gesellschaft zustehen, die noch über offene Forderungen verfügt.

11.3 Der Lieferant kann den Liefergegenstand herausverlangen, wenn der Besteller mit Zahlungen im Verzug ist oder seinen Verpflichtungen aus den nachstehenden Ziffern 11.6 und 11.7 oder trotz

Aufforderung in Textform aus nachstehender Ziffer 11.9 nicht nachkommt. In dem Herausgabeverlangen bzw. in der Inbesitznahme des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung. Sollte ein Dritter,

während der Zeit, in der das Liefergegenstand noch im Eigentum von dem Lieferanten steht, über den Besteller Besitz an dem Liefergegenstand erlangt haben, so tritt der Besteller hiermit im voraus seinen

Herausgabeanspruch gegen den Dritten an den Lieferanten ab.

11.4 Verlangt der Lieferant die Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Besteller unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhten auf den Kaufvertrag - verpflichtet, den

Liefergegenstand unverzüglich herauszugeben. Unterlässt der Besteller die Bestellung eines Sachverständigen zur Ermittlung des Schätzwertes des zurückgenommenen Liefergegenstandes, so ist der Lieferant

berechtigt, den Liefergegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

11.5 Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Dem Besteller ist

ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass derartige Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger sind. Dem Lieferanten ist vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass höhere Kosten entstanden sind.

11.6 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Lieferanten in Textform eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die

Sicherung des Lieferanten beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Liefergegenstandes zulässig.

11.7 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich in Textform

Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von dem Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten bei der Wahrung seiner Rechte bestmöglich zu unterstützen.

11.8 Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Lieferanten vorgesehenen Wartungsarbeiten und

erforderliche Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom Lieferanten oder von einer für die Betreuung des Liefergegenstandes vom Lieferanten anerkannten Fachbetrieb ausführen zu

lassen.

11.9 Erwirbt der Besteller den Liefergegenstand mit Zustimmung des Lieferanten in Textform zur Weiterveräußerung, so ist ihm dieses unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

Der Besteller hat zu gewährleisten, dass der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten am Liefergegenstand erhalten bleibt, dass gutgläubiger Erwerb seitens Dritter durch Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt

ausgeschlossen ist und dass der Dritterwerber die Verpflichtungen gemäß der vorhergehenden Ziffern erfüllt. Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferanten rechtzeitig vor der Weiterveräußerung des

Liefergegenstandes über Name und Anschrift des Erwerbers zu unterrichten, so dass der Lieferant in der Lage ist, der Weiterveräußerung zu widersprechen, wenn hierdurch die Rechte des Lieferanten gefährdet

erscheinen. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes werden hiermit bereits im voraus an den Lieferanten abgetreten. Der Besteller ist zur Einziehung und

Verwendung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz Abtretung an den Lieferanten solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferanten gegenüber pünktlich nachkommt.

11.10. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der

neuen Sache im Verhältnis der Wertes der Vorbehaltsware zu den Werten zu den anderen vermischten oder verbunden Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sollte die Verbindung

oder Vermischung in einer Weise erfolgen, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Besteller dem Lieferanten anteilmäßig entsprechend des Verhältnisses des

Wertes der vermischten oder verbunden Sache des Lieferanten zum Wert der Hauptsache das Miteigentum überträgt.

11.10 Der Lieferant ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, wie der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der

freizugebenden Sicherheiten steht dem Lieferanten zu.

12. Mängel

12.1 Unternehmer müssen dem Lieferanten offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware oder des Gewerks oder der Dienstleistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die

Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung bedarf es des fristgerechten Eingangs beim Lieferanten. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche

Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Geltung der §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.

12.2 Verbraucher müssen dem Lieferanten innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand des Liefergegenstandes, des Gewerks oder der Dienstleistung

festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Lieferanten. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,

erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Lieferanten. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den

Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

12.3 Ist der Besteller Unternehmer, leistet der Lieferant für Mängel des Liefergegenstandes zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

12.4 Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten

Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

12.5 Ergibt eine Überprüfung des Liefergegenstandes, des Gewerks oder der Dienstleistung durch den Lieferanten bzw. dessen beauftragten Auftragnehmer, dass der vom Besteller gerügte Mangel nicht

vorliegt, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten die entstandenen Aufwendungen für die Überprüfung und gegebenenfalls Transport und Reise in Höhe der üblichen Vergütung zu ersetzen.

12.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur

geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

12.7 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

12.8 Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung wegen des Sachmangels Schadenersatz, verbleibt der Liefergegenstand beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt

sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

12.9 Erhält der Besteller eine mangelhafte Betriebs- oder Montageanleitung, ist der Lieferant lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Betriebs- oder Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn

der Mangel der Betriebs- oder Montageanleitung einem ordnungsgemäßen Betrieb oder einer ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegensteht.

12.10. Werden seitens des Bestellers Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Lieferanten nicht befolgt, Änderungen nicht zuvor mit dem Lieferanten abgestimmter Art vorgenommen, Teile ausgewechselt oder

Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Vorgaben insbesondere Originalspezifikationen des Lieferanten entsprechen, entfällt die Haftung des Lieferanten für Sachmängel; etwas anderes gilt nur dann,

wenn der Besteller nachweist, dass der Gewährleistungsfall nicht auf einem der vorgenannten Haftungsausschlussgründe beruht.

12.10 Die Ansprüche eines Unternehmers wegen eines Mangels verjähren binnen eines Jahres nach Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht, wenn dem Lieferanten Arglist vorwerfbar ist.

12.11 Die Ansprüche eines Verbrauchers wegen eines Mangels verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung des Liefergegenstandes, mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz, welcher binnen eines

Jahres nach Ablieferung des Liefergegenstandes verjährt. Dies gilt nicht, wenn dem Lieferanten Arglist vorwerfbar ist.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1 Hat der Lieferant auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt. Die

Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden und zudem auf einen Betrag in Höhe von max. 5.000.000 EUR

begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung

(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Lieferant nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur

Schadenregulierung durch die Versicherung.

13.2 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht, wenn dem Lieferanten Arglist vorwerfbar ist.

13.3 Unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach

dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

13.4 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 7 abschließend geregelt.

13.5 Der Lieferant bestimmt keine Haftung dafür, dass der Liefergegenstand den für den Besteller und seinen Betrieb geltenden örtlichen Vorschriften entspricht. Es sei denn der Besteller hatte hiervon bei

Vertragsabschluss Kenntnis oder wurde hierauf bei Vertragsabschluss durch den Besteller hingewiesen.

13.6 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Lieferanten für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

14. Fremde Schutzrechte

Kommt der Lieferant aufgrund der Vertragsbeziehungen zum Besteller in Verbindung mit fremden Schutzrechten wie Gebrauchmustern, Patenten, Urheberrechten oder Marken, z.B. bei eingesandten Plänen,

Zeichnungen, Schriftstücken, Daten etc., so sichert der Besteller dem Lieferanten zu, dass er diese Unterlagen, Daten oder Materialproben zur Erfüllung des Vertrages nutzen darf, insbesondere im üblichen

Umfang Vervielfältigungen oder Speicherungen vornehmen darf. Sollte ein Dritter sich dennoch auf die Verletzung des ihm zustehenden Schutzrechts gegenüber dem Lieferanten berufen und Ansprüche geltend

machen, so hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme im Außenverhältnis freizustellen und jegliche Schadensersatzforderungen oder sonstigen Nachteile für den Lieferanten

unverzüglich auszugleichen.

14. Sonstiges

14.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Lieferanten.

14.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche und Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sind die Gerichte am Sitz des

Lieferanten zuständig. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vor den nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten zu klagen.

15.3 Die Nichtigkeit einer mit dem Besteller individuell ausgehandelten Vertragsbestimmung oder einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur

Folge.

15.4 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

15.5 Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages zwischen Besteller und Lieferant als unwirksam erweisen oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht. Im Verhältnis zu Unternehmern gilt diejenige, wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Ende der Geschäftsbedingungen. Sollte eine Vertragsauslegung nicht möglich sein oder Vertragslücken bestehen, die durch Auslegung nicht zu schließen sind, so verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu

vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gewollten am Nächsten kommt, bzw. die Vertragslücke in einer Weise schließt, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten,

wenn sie Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

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