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Prüfstatus – Elektrisches Betriebsmittel

Sie befinden sich auf der Prüfstatus-Seite eines elektrischen Geräts oder einer Anlage, die entsprechend einer oder mehrerer der folgenden gültigen Vorschriften geprüft wurde:

  • DGUV Vorschrift 3 (elektrische Sicherheit)
  • DIN VDE 0701–0702 (ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel)
  • DIN VDE 0105–100 (stationäre elektrische Anlagen)
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Explosionsschutz in Ex-Bereichen)
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

Prüfvorschrift: § 14 BetrSichV – Wiederkehrende Prüfungen

Prüfergebnis: Dieses Betriebsmittel wurde erfolgreich geprüft

Status: Prüfung bestanden

Prüfer: Robert Wieggers, R.W. Umwelt & Filtertechnik

Prüfintervall: jährlich

Das vollständige Prüfprotokoll ist auf Anfrage als PDF erhältlich und wird revisionssicher archiviert.

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Bei Fragen zur Prüfung oder zur Terminvereinbarung für die nächste Wartung:

Kontakt aufnehmen oder telefonisch unter 02925 976 77 27

Robert Wieggers Inhaber RW Umwelt & Filtertechnik

ℹ️ Erklärungen zu den Prüfgrundlagen

DGUV Vorschrift 3
Verpflichtende Sicherheitsprüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ziel ist der Schutz vor Stromunfällen. Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

DIN VDE 0701–0702
Gilt für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Handmaschinen, Ladegeräte). Sie regelt, wie nach Instandsetzung oder in regelmäßigen Abständen geprüft wird – u. a. auf Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und Funktion.

DIN VDE 0105–100
Betrifft stationäre elektrische Anlagen – etwa Verteilungen, fest installierte Maschinen oder Anlagensteuerungen. Die Norm beschreibt die Anforderungen an den sicheren Betrieb und die wiederkehrende Prüfung.

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Regelt die Prüfung und Zulassung von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) eingesetzt werden. Bei der Prüfung wird kontrolliert, ob Schutzmaßnahmen gegen Zündquellen eingehalten werden.

DGUV Regel 113-001 beschreibt verbindliche Schutzmaßnahmen und sicherheitstechnische Anforderungen bei Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen).

VDMA 24186 – Einheitliche Wartungsgrundlage Standardisierten Beschreibung von Wartungsleistungen an Anlagen und technischen Systemen. Sie ermöglicht eine klare, nachvollziehbare und vergleichbare Darstellung der Wartungsinhalte – insbesondere in den Bereichen Lüftungs-, Filter- und Elektroanlagen.

Relevante Vorschriften der BetrSichV für Filteranlagen

  • § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung
    Vor der Inbetriebnahme und regelmäßig während des Betriebs ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese muss alle relevanten Gefahrenquellen der Filteranlage berücksichtigen – etwa Explosionen durch Staub, elektrische Gefährdungen, mechanische Risiken oder Reinigungsarbeiten.
  • § 10 BetrSichV – Instandhaltung
    Filteranlagen sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
  • § 13 BetrSichV – Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    Gilt für Filteranlagen, die in Ex-Zonen betrieben werden oder selbst potenziell explosionsfähige Atmosphären erzeugen. Hier sind Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 erforderlich - Prüfung nur durch zugelassene Prüfer rechtsicher.
  • § 14 BetrSichV – Wiederkehrende Prüfungen
    Technische Arbeitsmittel, wie z. B. Filteranlagen mit Lüftern, elektrischen Bauteilen oder Überwachungssystemen, müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Dabei sind Umfang und Fristen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
  • § 17 BetrSichV – Dokumentation
    Alle Prüfungen, Wartungen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind zu dokumentieren und für Behörden oder Auditoren auf Nachfrage verfügbar zu halten. Dies betrifft insbesondere Prüfberichte, Wartungsnachweise und Gefährdungsbeurteilungen.

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