Durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie die mit der Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzte Richtlinie 1999/92/EG Atex-137 ergeben sich für den Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Explosionsschutz grundlegende Aufgaben:
Geprüfte Sachverständige unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und stehen Ihnen, als Betreiber von Anlagen, in allen Fragen der Sicherheit, und Wirtschaftlichkeit zur Seite.
Prüfungen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind nach § 15 und 16 BetrSichV vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie wiederkehrend alle 1-3-6 Jahre durch eine befähigte Person zu prüfen. Ggf. sind vom Betreiber kürzere Prüffristen auf Grundlage der Erkenntnisse einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Die Ergebnisse der Prüfungen sind aufzuzeichnen und am Betriebsort aufzubewahren.
"Wenn es um Flammschutz geht, übertrifft unser Filtermaterial nach wie vor die weltweiten Normen für Schutz und Leistung. Das gibt Sicherheitsbeauftragten beruhigende Gewissheit und vermittelt das sichere Gefühl, das sie für ihre Tätigkeit benötigen"
Die GESTIS-STAUB-EX-Datenbank enthält z.Z. Brenn- und Explosionskenngrößen von 6975 Staubproben.
Unser Ziel ist es als Sachverständige für Explosionsschutz durch Explosionsschutzgutachten, Prüfungen und Beratung die Sicherheit von industriellen Anlagen, insbesondere Filteranlagen zu erhöhen
Unsere Explosionsschutz-Experten verfügen über langjährige Praxiserfahrung im Bereich der Filtertechnik und umgebender Anlagentechnik
Ausführliche Gefährdungsbeurteilung zum Erstellen eines Explosionsschutzkonzeptes und Explosionsschutzdokumentes
Unsere Mitarbeiter sind bestens mit den gesetzlichen Vorgaben zum Explosionsschutz
vertraut. RW Umwelt und Filtertechnik arbeitet intensiv mit dem TÜV NORD zusammen
Elektrodynamische Filterbruchüberwachung
Eine einfache aber effektive Lösung zur Erkennung einer Leckage in der Filteranlage, egal ob Patronenfilter- oder Schlauchfilteranlage.
Der Sensor ist geeignet für Anwendungen ab 0,1 mg/m³/h und liefert einen direkten Alarm im Falle eines Filterbruchs...
Die RW Umwelt und Filtertechnik fertigt ein Explosionsschutzdokument an um die Anforderungen der BetrSichV zu erfüllen. Es werden effektive technische und organisatorische Explosionsschutz Maßnahmen an der betreffenden Industrieanlage nachgewiesen. Hierzu werden Risikobeurteilungen / Gefährdungsbeurteilungen für die relevanten Anlagen durchgeführt.
Man unterscheidet zwischen primären, sekundären und tertiärem Explosionsschutz.
Der primäre Ex-Schutz beinhaltet alle Maßnahmen die eine Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern.
Unter sekundärem Ex-Schutz versteht man alle Vorkehrungen die das Zünden einer gefährlichen Ex-Atmosphäre verhindern.
Bei dem tertiären Ex-Schutz werden die konstruktiven Maßnahmen behandelt. Diese sind dann notwendig, wenn eine Zündung eines gefährlichen Gemisches nicht ausreichend verhindert werden kann.
Hierzu gehören
Prüfgrundsatz gem. BetrSichV :
Anhang 2, Absch. 3 Nr. 5.1 : 6-jährige wiederkehrende Prüfung
Anhang 2, Absch. 3 Nr. 5.2 : 3-jährige wiederkehrende Prüfung
Anhang 2, Absch. 3 Nr. 5.3 : 1-jährige wiederkehrende Prüfung
Anhang 2, Absch. 3 Nr. 4.1 : Inbetriebnahme, prüfpflichtige Änderungen oder nach Instandsetzung
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
Die explosionsgefährdeten Bereiche sind an ihren Zugängen mit Warnzeichen nach Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG gekennzeichnet.
Verbot von Zündquellen
In explosionsgefährdeten Bereichen sind Zündquellen, wie zum Beispiel das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht verboten. Ferner ist das Betreten von explosionsgefährdeten Bereichen durch Unbefugte verboten.
Auf das Verbot von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen ist deutlich erkennbar und dauerhaft durch Beschilderung hinzuweisen. Dies erfolgt bereits an den Zugängen zum Werksgelände.
Ein Explosionsschutzdokument dient als Nachweis, dass innerhalb eines Unternehmens angemessene Vorkehrungen zur Sicherung des Explosionsschutzes getroffen wurden. Die Erstellung des Dokuments dient darüber hinaus dazu, schriftlich festzuhalten, dass das Unternehmen Explosionsrisiken bestimmt und bewertet hat.
Laut § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein solches Explosionsschutzdokument zu erstellen. Die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens ist bei der Vorschrift, ein solches Dokument zu erstellen, jedoch unerheblich. Ziel des Explosionsschutzdokuments ist es, Explosionsgefährdungen zu bewerten und für jede Gefährdung eine individuelle Schutzmaßnahme festzuschreiben.
Vorgeschriebene Inhalte des Explosionsschutzdokuments
Bevor die Inhalte des Dokuments näher beschrieben werden, ist darauf hinzuweisen, dass ein Explosionsschutzdokument vor Beginn einer Tätigkeit zu erstellen ist. Mit einer einmaligen Dokumentation hat der Arbeitgeber seine Pflicht jedoch noch nicht erfüllt. Vielmehr ist ein solches Dokument als fortlaufende, dynamische Tätigkeit zu verstehen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bewertungen der Explosionsgefährdungen auf dem aktuellen Stand sind. Bei Änderungen der betrieblichen und/oder technischen Gegebenheiten sowie bei der Änderung organisatorischer Abläufe muss das Explosionsschutzdokument angepasst werden.
Die folgenden Punkte geben einen Überblick darüber, welche Inhalte in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten sind:
Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben und Aufsicht
Neben den verfahrenstechnischen Anweisungen sind alle erforderlichen organisatorischen Schutzmaßnahmen in Form von eindeutigen Betriebs-/Arbeitsanweisungen schriftlich zu formulieren, den Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben und deren Einhaltung stichprobenartig zu überprüfen.
Zu den schriftlichen Anweisungen gehört auch die Darstellung des Arbeitsfreigabesystems für gefährliche Tätigkeiten und Tätigkeiten, die durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeiten gefährlich werden können.
In der Zoneneinteilung sind alle Zustände erfasst, bei denen im Normalbetrieb der Anlage g. e. A. (gefährliche explosionsfähige Atmosphäre) auftreten kann.
Nicht erfasst ist das Auftreten von g. e. A. im Reparaturfall oder bei Demontage von Anlagenteilen im Rahmen eines Umbaus. Hierfür sind gesonderte, speziell auf die jeweilige Situation bezogene Maßnahmen zu treffen und Anweisungen zu geben. Dies erfolgt nach Bedarf, bezogen auf die bevorstehende Einzelaktion.
Die Entwickung und Ableitung der richtigen Brandschutzkonzepte für die Industrie auf Basis einer Risikoanalyse
Unsere Tätigkeit in Ihrem Unternehmen stellt sicher, dass gleichzeitig neben der Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetztes und des Brandschutzes auch die sonstigen technischen Regeln wie die der Betriebssicherheitsverodnung (BetrSichV) eingehalten werden.
Eine Beratung in Arbeitsschutz und Brandschutz durch einen geprüften sachverständigen Gutachter hat ein sehr positiven Effekt auf die betriebliche Sicherheit.
Schutzmaßnahmen
Zur Vermeidung von mechanischen Funken werden bei Arbeiten in den Zonenbereichen Werkzeuge aus Edelstahl oder Kupfer verwendet, da diese nur vergleichsweise geringere Zündenergien erzeugen. Alternativ ist vor Beginn von Arbeiten in ausgewiesenen explosionsgefährdeten Bereichen durch Freischaltmaßnahmen des Bereiches und die zugehörige Freimessungen durch geeignete Analysengeräte ein Arbeiten mit Arbeitsmitteln zulässig, die nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind.
Unser Ziel ist es als Sachverständiger für Brandschutz durch Brandschutzkonzepte, Prüfungen und Beratung die Sicherheit von industriellen Anlagen, insbesondere Filteranlagen zu erhöhen
Unsere Brandschutz-Experten verfügen über langjährige Praxiserfahrung im Bereich der Filtertechnik und umgebender Anlagentechnik
Durch eine optimierte Arbeitssicherheit und eine hohe Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen gesichert. Das Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften vermindert das Haftungsrisiko des Betreibers. Wir helfen Ihnen dabei
Arbeitsunfälle in Verbindung mit technischen Anlagen untersuchen und in Form eines Gutachtens die Ursache zu ermitteln und Verhütungsvorschriften und Maßnahmen zu erstellen und einzuleiten
Brandquellenanalyse und Bewertung der organisatorischen und technischen Brandschutzmaßnahmen
Unter dem Begriff Arbeitsschutzorganisation fasst man alle Maßnahmen zusammen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen (beispielsweise gemäß Arbeitsschutzgesetz) für den Arbeitsschutz nachzukommen.
Um sicherzustellen, dass alle nötigen Maßnahmen umgesetzt und in die betriebliche Führungsstruktur eingebunden werden, bedarf es einer ausgearbeiteten Organisation, die die koordinierte Zusammenarbeit aller im Arbeitsschutz tätigen Personen wie beispielsweise des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkraft oder des Brandschutzbeauftragten, sicherstellt.
Grundvoraussetzung für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist die Bereitstellung von Personen und Sachmitteln.
Vorschriften und Rechtsprechung
§ 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 1 – Allgemeine Vorschriften
DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber als Hauptverantwortlicher
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Damit gilt er als Hauptverantwortlicher und muss alle nötigen Maßnahmen treffen, deren Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Außerdem hat der Arbeitgeber den Arbeitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Er kann jedoch einzelne Aufgaben aus dem Arbeitsschutz auf fachkundige Personen übertragen.
Vorteile einer präventiv ausgerichteten Arbeitsschutzorganisation
Auch wenn eine detaillierte Organisation des Arbeitsschutzes einen hohen Zeit- und Energieaufwand erfordert, macht sich ein systematisch geregelter Arbeitsschutz für jedes Unternehmen bezahlt. Wenn die unterschiedlichen Maßnahmen von der Führungs- bis zur Mitarbeiterebene gleichermaßen ernst genommen und gewissenhaft umgesetzt werden, werden schon bald die ersten Erfolge wie erhöhte Motivation, geringere Ausfall- und Krankheitszeiten und damit verbunden auch geringere Kosten sichtbar.
Doch nicht nur innerbetrieblich bringt eine gute Arbeitsschutzorganisation Vorteile, denn auch nach außen hin wird der vorbildliche Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz ein positives Licht auf den Betrieb werfen.
Hoch effiziente Membranfilterpatronen, Atexfilter für explosionsgefährdete Atmosphären oder Filterplatten welche in Bereichen mit hoher Temperatur eingesetzt werden.
Hochwertige zertifizierte Filter in Erstausrüsterqualität, welche bei vielen Anlagenbauern zum Einsatz kommen.
Brand- und Explosionsgefahren, besondere Risiken in der Filtertechnik.
Betriebliche Nutzung explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe elektrische Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Brandstiftung
In unserem anwendungstechnischen Labor können wir Filter untersuchen und eine Aussage über die Standzeit und das Verbesserungspotential geben.
Grunduntersuchung, für unsere Kunden kostenfrei Leistung
Unsere qualifizierte und erfahrenen Ingenieure helfen Ihnen, Betriebskosten nachhaltig zu senken und die Produktivität sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Filteranlagen, Lüftungsanlagen und weiterer Anlagenteile zu erhöhen.
Diese Kompaktfilteranlagen können für verschiedene Industriezweige wie Metallverarbeitung, Lebensmittel und Pharmazie, Chemie, Mineralien, Recycling und explosionsfähige Stäube wie Verbundwerkstoffe, Holz und viele andere Industrien verwendet werden.
Unser speziell entwickeltes fluoreszierendes Kontrastpulver dient zur genauen Lokalisierung undichter Stellen. Das fluoreszierende Pulver wird in die Filteranlage eingebracht, folgt dem Weg des geringsten Widerstands und tritt an den undichten Stellen wieder aus.
Das Precoating Pulver wird nach der Installation neuer Filterelemente in die Filteranlage eingebracht und bildet auf der Oberfläche der neuen Filterelemente eine Schutzschicht.
Diese erste Schutzschicht verhindert das Eindringen von Staubpartikeln in das Filtermedium und beugt so einer Verstopfung oder Anbackungen des Filtermediums effektiv vor.
Empfohlene Dosierung bei Filterschläuchen und Filterpatronen...
Eine einfache aber effektive Lösung zur Erkennung einer Leckage in der Filteranlage, egal ob Patronenfilter- oder Schlauchfilteranlage.
Der Sensor ist geeignet für Anwendungen ab 0,1 mg/m³/h und liefert einen direkten Alarm im Falle eines Filterbruchs.
Zulassung für Ex-Schutzzonen Kat. 3 G/D (Zone 2 Gas / Zone 22 Staub)